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   VGH Bayern, 18.07.2019 - 19 ZB 15.2409   

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VGH Bayern, 18.07.2019 - 19 ZB 15.2409 (https://dejure.org/2019,24711)
VGH Bayern, Entscheidung vom 18.07.2019 - 19 ZB 15.2409 (https://dejure.org/2019,24711)
VGH Bayern, Entscheidung vom 18. Juli 2019 - 19 ZB 15.2409 (https://dejure.org/2019,24711)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    BayWaldG Art. 9 Abs. 4; BayWaldG Art. 9 Abs. 6, Art. 9 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1; BayWaldG Art. 9 Abs. 7; VwGO § 124 Abs. 2 Nr. 1, § 124 Abs. 2 Nr. 2, § 124 Abs. 2 Nr. 3, § 124 Abs. 2 Nr. 5
    Erfolglose Klage auf Erteilung einer Erlaubnis zur Rodung von Schutzwald

  • rewis.io

    Erfolglose Klage auf Erteilung einer Erlaubnis zur Rodung von Schutzwald

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Erlaubnis zur Rodung von Schutzwald; Zulassung der Berufung; Zulassungsgrund; Schutzwald; Rodungserlaubnis; Schutzfunktion des Waldes; Waldfunktionsplan; Prognose; Trassenführung

  • rechtsportal.de

    Rechtmäßige Versagung einer Erlaubnis zur Abrodung von Schutzwald; Berücksichtigung der Schutzfunktion des Waldes im Rahmen eines Waldfunktionsplans

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (20)

  • VGH Bayern, 10.03.2010 - 2 CS 10.222

    Erfolglose Anhörungsrüge

    Auszug aus VGH Bayern, 18.07.2019 - 19 ZB 15.2409
    Art. 103 Abs. 1 GG verpflichtet die Gerichte nicht, jedes Vorbringen ausdrücklich zu bescheiden, vielmehr ist der Anspruch auf rechtliches Gehör nur verletzt, wenn sich im Einzelfall aus besonderen Umständen ergibt, dass ein Gericht seiner Pflicht, das Vorbringen der Parteien zur Kenntnis zu nehmen und zu erwägen, nicht nachgekommen ist (vgl. BVerfG, B.v. 25.3.2010 -1 BvR 2446/09 - juris sowie NdsOVG, B.v. 22.3.2010 - 5 LA 32/09 - juris jeweils m.w.N.; SächsOVG, B.v. 18.2.2010 - 2 B 586/09 - juris; BayVGH, B.v. 10.3.2010 - 2 CS 10.222 - juris).

    Eine Verletzung des rechtlichen Gehörs liegt insbesondere dann nicht vor, wenn das Gericht dem Tatsachenvortrag oder der Rechtsauffassung eines Verfahrensbeteiligten in der Sache nicht folgt (vgl. BVerwG vom 8.2.2010 - 8 B 126/09, 8 B 76/09 - juris m.w.N.; BayVGH, B.v. 10.3.2010 - 2 CS 10.222 - juris).

  • BVerfG, 10.09.2009 - 1 BvR 814/09

    Verletzung der Rechtsweggarantie des Art 19 Abs 4 S 1 GG durch Verweigerung der

    Auszug aus VGH Bayern, 18.07.2019 - 19 ZB 15.2409
    Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit der Entscheidung des Verwaltungsgerichts bestünden nur dann, wenn die Klägerseite im Zulassungsverfahren einen einzelnen tragenden Rechtssatz oder eine einzelne erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten infrage gestellt hätte (BVerfG, B.v. 10.9.2009 - 1 BvR 814/09 - juris Rn. 11; B.v. 9.6.2016 - 1 BvR 2453/12 - juris Rn. 16).
  • BVerwG, 10.03.2004 - 7 AV 4.03

    Berufungszulassung; Zulassungsgründe; ernstliche Zweifel; tragende

    Auszug aus VGH Bayern, 18.07.2019 - 19 ZB 15.2409
    Jedoch schlagen Zweifel an der Richtigkeit einzelner Begründungselemente nicht auf das Ergebnis durch, wenn das angefochtene Urteil sich aus anderen Gründen als richtig darstellt (BVerwG, B.v. 10.3.2004 - 7 AV 4/03 - juris Rn. 9).
  • BVerfG, 09.06.2016 - 1 BvR 2453/12

    Der Zugang zu mehreren Instanzen darf nicht unzumutbar erschwert werden

    Auszug aus VGH Bayern, 18.07.2019 - 19 ZB 15.2409
    Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit der Entscheidung des Verwaltungsgerichts bestünden nur dann, wenn die Klägerseite im Zulassungsverfahren einen einzelnen tragenden Rechtssatz oder eine einzelne erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten infrage gestellt hätte (BVerfG, B.v. 10.9.2009 - 1 BvR 814/09 - juris Rn. 11; B.v. 9.6.2016 - 1 BvR 2453/12 - juris Rn. 16).
  • BVerfG, 20.12.2010 - 1 BvR 2011/10

    Verletzung des Anspruchs auf effektiven Rechtsschutz (Art 19 Abs 4 GG) durch

    Auszug aus VGH Bayern, 18.07.2019 - 19 ZB 15.2409
    Solche schlüssigen Gegenargumente liegen bereits dann vor, wenn im Zulassungsverfahren substantiiert rechtliche oder tatsächliche Umstände aufgezeigt werden, aus denen sich die gesicherte Möglichkeit ergibt, dass die erstinstanzliche Entscheidung unrichtig ist (BVerfG, B.v. 20.12.2010 - 1 BvR 2011/10 - NVwZ 2011, 546).
  • BVerfG, 25.03.2010 - 1 BvR 2446/09

    Verletzung von Art 103 Abs 1 GG und Art 3 Abs 1 GG durch Verurteilung zur

    Auszug aus VGH Bayern, 18.07.2019 - 19 ZB 15.2409
    Art. 103 Abs. 1 GG verpflichtet die Gerichte nicht, jedes Vorbringen ausdrücklich zu bescheiden, vielmehr ist der Anspruch auf rechtliches Gehör nur verletzt, wenn sich im Einzelfall aus besonderen Umständen ergibt, dass ein Gericht seiner Pflicht, das Vorbringen der Parteien zur Kenntnis zu nehmen und zu erwägen, nicht nachgekommen ist (vgl. BVerfG, B.v. 25.3.2010 -1 BvR 2446/09 - juris sowie NdsOVG, B.v. 22.3.2010 - 5 LA 32/09 - juris jeweils m.w.N.; SächsOVG, B.v. 18.2.2010 - 2 B 586/09 - juris; BayVGH, B.v. 10.3.2010 - 2 CS 10.222 - juris).
  • VGH Bayern, 10.04.2017 - 15 ZB 16.673

    Verpflichtungsklage bei abgelehnter Baugenehmigung und isolierte Anfechtungsklage

    Auszug aus VGH Bayern, 18.07.2019 - 19 ZB 15.2409
    Besondere tatsächliche oder rechtliche Schwierigkeiten im Sinne dieser Vorschrift weist eine Rechtssache dann auf, wenn die Beantwortung der für die Entscheidung erheblichen Fragen in tatsächlicher oder rechtlicher Hinsicht voraussichtlich das durchschnittliche Maß nicht unerheblich überschreitende Schwierigkeiten bereitet, wenn sie sich also wegen der Komplexität und abstrakten Fehleranfälligkeit aus der Mehrzahl der verwaltungsgerichtlichen Verfahren heraushebt (BayVGH, B.v. 10.4.2017 - 15 ZB 16.673 - juris Rn. 42 m.w.N.).
  • BVerwG, 29.07.2015 - 5 B 36.14

    Ausgleichsleistungen; Zurückweisung einer Nichtzulassungsbeschwerde

    Auszug aus VGH Bayern, 18.07.2019 - 19 ZB 15.2409
    Ein Gericht verletzt seine Pflicht zur erschöpfenden Aufklärung des Sachverhalts grundsätzlich dann nicht, wenn es von einer Beweiserhebung absieht, die ein anwaltlich vertretener Beteiligter in der mündlichen Verhandlung nicht ausdrücklich beantragt hat (§ 86 Abs. 2 VwGO), da eine Aufklärungsrüge nicht dazu dient, Versäumnisse Beteiligter, insbesondere das Unterlassen der Stellung von Beweisanträgen, zu kompensieren (BVerwG, B.v. 29.7.2015 - 5 B 36.14 - juris Rn. 7; B.v. 18.12.2006 - 4 BN 30.06 - NVwZ-RR 2007, 285 = juris Rn. 2; BayVGH, B.v. 1.3.2018 - 8 ZB 17.1486 - juris Rn. 9; B.v. 18.10.2013 - 10 ZB 11.618 - juris Rn. 25).
  • BVerwG, 08.07.2009 - 4 BN 12.09

    Verpflichtung zu einer erneuten Beteiligung der Planbetroffenen nach Wechsel der

    Auszug aus VGH Bayern, 18.07.2019 - 19 ZB 15.2409
    Eine Aufklärungsrüge kann nur Erfolg haben, wenn substantiiert dargetan wird, hinsichtlich welcher tatsächlichen Umstände Aufklärungsbedarf bestanden hat, welche für geeignet und erforderlich gehaltenen Aufklärungsmaßnahmen hierfür in Betracht gekommen wären und welche tatsächlichen Feststellungen bei der Durchführung der vermissten Sachverhaltsaufklärung voraussichtlich getroffen worden wären (BVerwG, B.v. 8.7.2009 - 4 BN 12.09 - juris Rn. 7).
  • BVerwG, 18.12.2006 - 4 BN 30.06

    Ordnungsgemäße Darlegung einer Aufklärungsrüge; Versäumnisse in der

    Auszug aus VGH Bayern, 18.07.2019 - 19 ZB 15.2409
    Ein Gericht verletzt seine Pflicht zur erschöpfenden Aufklärung des Sachverhalts grundsätzlich dann nicht, wenn es von einer Beweiserhebung absieht, die ein anwaltlich vertretener Beteiligter in der mündlichen Verhandlung nicht ausdrücklich beantragt hat (§ 86 Abs. 2 VwGO), da eine Aufklärungsrüge nicht dazu dient, Versäumnisse Beteiligter, insbesondere das Unterlassen der Stellung von Beweisanträgen, zu kompensieren (BVerwG, B.v. 29.7.2015 - 5 B 36.14 - juris Rn. 7; B.v. 18.12.2006 - 4 BN 30.06 - NVwZ-RR 2007, 285 = juris Rn. 2; BayVGH, B.v. 1.3.2018 - 8 ZB 17.1486 - juris Rn. 9; B.v. 18.10.2013 - 10 ZB 11.618 - juris Rn. 25).
  • BVerwG, 16.03.2011 - 6 B 47.10

    Organisatorische Unterstützung eines Hochschullehrers durch die Hochschule

  • VGH Bayern, 02.05.2011 - 8 ZB 10.2312

    Bedeutung von Auskünften und Gutachten der Wasserwirtschaftsämter in

  • VGH Bayern, 17.12.2015 - 10 ZB 15.1394

    Feststellung des Verlusts des Rechts auf Einreise und Aufenthalt

  • BVerwG, 29.07.2015 - 8 B 75.14

    Rückübertragung von Grundstücken; Vermögensverlust nach § 1 Abs. 6 VermG

  • VGH Bayern, 01.03.2018 - 8 ZB 17.1486

    Gericht Aufklärungspflicht, Verwaltungsgerichte, Sachverständigengutachten,

  • BVerwG, 08.02.2010 - 8 B 126.09

    Verpflichtung des Gerichts im Hinblick auf die Pflicht zur Gewährung des

  • OVG Niedersachsen, 22.03.2010 - 5 LA 32/09

    Wahrung des Anspruchs auf rechtliches Gehör bei Bezeichnung des Vorbringens eines

  • VGH Bayern, 21.03.2012 - 10 ZB 10.100

    Glücksspielrechtliche Erlaubnis; Vermitteln im Internet; Bemessung der Gebühren

  • VGH Bayern, 18.10.2013 - 10 ZB 11.618

    Ausweisung; ernstliche Zweifel an der Richtigkeit des Urteils; Ausweisungsschutz;

  • OVG Sachsen, 18.02.2010 - 2 B 586/09

    VwGO § 152a, § 61 Nr 2

  • VGH Bayern, 07.02.2023 - 22 CS 22.1908

    Zu den Möglichkeiten der Fehlerheilung bei Missachtung der

    Zur Einordung des Kahlhiebs vgl. bereits 1.2.2.1; dass Wald-/Forstwege waldrechtlich als Waldflächen zählen, ergibt sich aus Art. 2 Abs. 2 Nr. 1 BayWaldG, so dass eine Rodung (wenn nicht Schutzwald betroffen ist) i.S.v. Art. 9 Abs. 2 Satz 1 BayWaldG ausscheidet, soweit die Wege verbreitert werden, weil sich dadurch die Bodennutzungsart nicht ändert (Dies folgt auch aus einem Umkehrschluss zu Art. 9 Abs. 2 Satz 2 BayBO, der ansonsten überflüssig wäre. Vgl. zu einer solchen Konstellation im Schutzwald auch BayVGH, B.v. 18.7.2019 - 19 ZB 15.2409 - juris).
  • VG München, 25.05.2023 - M 9 S 22.4788

    Erfolgloser Eilantrage gegen eine im Rahmen einer Abgrabungsgenehmigung

    Einer einschränkenden Auslegung dahingehend, dass die Ausübung des Ermessen reduziert sei, sei aufgrund dieses Regelungssystems der Boden entzogen (vlg. VGH München, B.v. 18.7.2019 - 19 ZB 15.2409, Rn. 9).

    Die gebotene Abwägung zwischen dem öffentlichen Interesse an der Walderhaltung und den (öffentlichen oder privaten) Interessen des die Erlaubnis Beantragenden hat der Gesetzgeber durch die nach Waldkategorien abgestuften und differenzierten Vorschriften den Behörden größtenteils entzogen, auch wenn anders als bei den übrigen Kategorien im Falle von Bannwald die Erlaubnis erteilt werden "kann" (Zerle/Hein/Brinkmann/Foerst/Stockel, Forstrecht in Bayern, Kommentar, Stand: November 2021, Erl. Art. 9 Rn. 15; vgl. in diesem Zusammenhang auch BayVGH, B.v. 18.7.2019 - 19 ZB 15.2409 - juris Rn. 9).

  • VG Karlsruhe, 28.05.2020 - 4 K 8139/19

    Philippsburg: Eilantrag gegen Errichtung eines Distributionsparks bleibt ohne

    Es ist an die Feststellungen und Annahmen der vorgelegten Privatgutachten nicht gebunden (vgl. BVerwG, Beschl. v. 29.07.2015 - 8 B 75.14 - juris Rn. 15; BayVGH, Beschl. v. 18.07.2019 - 19 ZB 15.2409 - Rn. 33).
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